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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen TMT Expos / TMT-GROUP (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Auftraggeber über Verkauf, Planung, Fertigung und Montage von Holz-, Glas- und Metallkonstruktionen sowie damit verbundenen Leistungen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur mit schriftlicher Zustimmung wirksam.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

Angebote und Kostenvoranschläge sind kostenlos und unverbindlich. Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande. Maßgebend ist der vereinbarte Leistungsumfang im Auftrag.

§ 3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber sorgt für freien Zugang zur Baustelle sowie für die erforderlichen Anschlüsse (Strom, Wasser) und weist auf besondere Umstände hin (Zufahrt, Abbrucharbeiten, Unterkonstruktion etc.). Vorläufige Maße und Fotos dienen der ersten Kostenschätzung; die verbindliche Vermessung erfolgt durch den Auftragnehmer.

§ 4 Preise und Zahlung

Es gelten die im Auftrag vereinbarten Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Abschlagszahlungen nach Baufortschritt sowie die Schlusszahlung sind, sofern nicht anders vereinbart, unmittelbar nach Rechnungsstellung fällig.

§ 5 Ausführungstermine

Termine werden nach Auftragsbestätigung und Materialverfügbarkeit vereinbart. Witterungsbedingte Verzögerungen (z. B. Frost, Starkregen, Sturm) berechtigen zu einer angemessenen Terminverschiebung.

§ 6 Gewährleistung und Haftung

Es gilt das gesetzliche Mängelhaftungsrecht. Der Auftragnehmer haftet für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit uneingeschränkt. Im Übrigen haftet er nur für die vertragstypischen, vorhersehbaren Schäden.

§ 7 Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Es gilt deutsches Recht.

Stand: August 2026 – Hinweis: Diese Muster-AGB bitte vor dem Livegang juristisch prüfen lassen.